Einfamilienhaus mit Nebengelass
Baujahr: Wohngebäude 1861
Zimmeraufteilung: siehe Grundrisse
Heizung: Ofenheizung, Warmwasserbereitung über Elektroboiler
Schornsteine: 2 Stück, einer ist auf Dachfirsthöhe runtergesetzt
Abwasser: Klärgrube, evtl. Anschluss am anliegenden Wohngebiet möglich
Fenster: PVC-Doppelverglasung BJ.2007, teilweise noch Holz
Im EG vorwiegend mit Rollladen
Strom: sollte z.T. erneuert werden (Verkabelung Unterputz und Aufputz)
Fußboden: Dielung, Fliesen, Laminat, PVC, Teppich
Grundaufbau: Holzbalken mit Dielung
Fassade: verputzt (Ziegelmauerwerk, Doppelmauer mit Hohlraum)
Dach: Tondachpfannen, nicht gedämmt
Bad: EG: Bad mit Wanne (alter Standard),
WC mit Dusche Herstellung 2014
OG: WC (alter Standard)
Ausstattung/
Gebäudesubstanz: einfach, sanierungsbedürftig
Nebengelass: Werkstatt, Zwinger, Lager
Garage: Ja
Keller: kleiner Gewölbekeller unter dem Schlafzimmer (teilunterkellert),
feucht
Treppen: Holz
TV-Anschluss: Satellit
Einfriedung: Ja (Holzzaun, Maschendrahtzaun, Metallzaun, Mauer)
Grundstück: Innenhof, im hinteren Teil Rasenfläche mit wenigen Sträuchern
und Bäumen bepflanz sowie Nebengelass, kleiner
Vorgarten
Zufahrtsstraße: nicht befestigt
Gebäudeversicherung: Allianz ca. 170,00 € / Jahr
Lage: ruhige Randlage, Grundstücksteile wenig einsehbar,
Zufahrtsweg nur für dieses Grundstück
Das Grundstück verfügt über einen Brunnen (nicht trinkwassergeeignet).
Grundrisse:
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Energieausweis (Bedarfsausweis)
Baujahr des Gebäudes: 1861
Baujahr der Anlagentechnik: 1985 (ungewiss)
Energieträger der Heizung: Holz, Kohle
Energieverbrauchskennwert: 301,2 kWh / (m² x a) - Warmwasser nicht enthalten
Energieeffizientklasse: H
Ausweis gültig bis: 20.02.2032
Für die Erstellung eines Energieausweises müssen alle Angaben, wie z. Bsp. Gebäudebaujahr, Baujahr Heizung, bauliche Substanz angegeben werden. Da wir unsicher bei der Richtigkeit der Angaben sind, haben wir die schlechteren Werte gewählt, sodass wir nichts beschönigt haben.
Fotodokumentation:
Bitte entschuldigen Sie, dass wir nicht von jedem Zimmer ein Bild vorlegen werden. Dies ist dem geschuldet, dass die Räumlichkeiten für die Vorbereitung der Beräumung noch zugestellt sind. Daher ist eine bildliche Qualität nicht gegeben.